Was ist mit Ebenmäßigkeit gemeint?
In einer Demokratie bestimmen freie und gleiche Wahlen darüber, wem Macht zukommt. In einer demokratischen Marktwirtschaft bestimmt ein freier und fairer Markt darüber, wem wirtschaftliche Macht zukommt. Die Marktwirtschaft ist fair, wenn sie folgende Prinzipien der Gleichheit beachtet: Ebenbürtigkeit, das heißt gleichwertige Anfangschancen, und Ebenmäßigkeit, das heißt gleichbleibende Wachstumschancen. Letzteres bedeutet, dass der Austausch zwischen Arm und Reich beiden gleiche Wachstumschancen bietet. Diese Forderung sei anhand eines Beispiels verdeutlicht.
Nach einer Analyse von Christian Bayer, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Bonn, fallen die Vermögensrenditen für Arme und Reiche unterschiedlich aus.1 Bei Betrachtung der absoluten Renditen ist das naheliegend – Kapitaleinkünfte steigen proportional zum angelegten Kapital. Doch interessanterweise unterscheiden sich auch die prozentualen Renditen. Ein Reicher erzielt also mit 1000 Euro mehr Zinsen als ein Armer, der 1000 Euro anlegt. Christian Bayers Erklärung: „Die vermögensarme Hälfte der Bevölkerung hält ihr ohnehin geringes Vermögen nämlich vor allem in renditeschwachen Anlageformen.“ So halten die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung „mehr als die Hälfte ihres Vermögens in Form von Unternehmensbeteiligungen, sei es als Einzelunternehmer, durch persönliche Beteiligungen an Gesellschaften, durch den Besitz von Mietwohnungen oder in Form von Aktien.“ Bei den nächsten 40 Prozent der Bevölkerung bilden derartige Anlageformen nur circa 20 Prozent des Vermögens, und die ärmere Hälfte der Bevölkerung legt so gut wie kein Vermögen auf diese Weise an (unter ein Prozent). Sie bevorzugt renditeschwächere Anlagen wie Sparguthaben oder Anleihen. Und nach Christian Bayer tut sie das „sicherlich nicht ohne Grund, denn der Vorteil solcher Anlageformen liegt in ihrer hohen Verfügbarkeit und kurzfristigen relativen Wertstabilität. Dinge, die wichtig sind, gerade wenn man wenig Vermögen hat. Aber über ihre Auswirkungen auf die Kapitaleinkommen der Haushalte wirken diese Renditeunterschiede ungleichheitsverschärfend.“ Anders gesagt: mit einem großen Vermögen fällt es leichter, auf langfristiges Wachstum zu setzen. Mit einem kleinen Vermögen fällt es schwerer.
Dieses Missverhältnis beim marktlichen Austausch ist nun aber undemokratisch. Denn in einer Demokratie gibt es zwar unterschiedliche Machtpositionen, aber mehr Macht darf einem nicht dazu verhelfen, immer mächtiger zu werden. Einer Regierung ist es nicht möglich, eigenmächtig ihre Amtsperiode zu verlängern (ihre Macht auszudehnen), sondern sie muss sich erneut zur Wahl stellen. Machtunterschiede führen nicht zu immer weiterer Macht. In der demokratischen Marktwirtschaft wird daraus das Prinzip der Ebenmäßigkeit: Jeder kann Vermögen ansammeln und besitzen, aber die Vergrößerung des Vermögens darf nicht durch Vermögensunterschiede begünstigt werden. Ein Vermögen wird immer durch Leistung vergrößert, wie beispielsweise eine besondere Bereitschaft zum Sparen. In einer undemokratischen Marktwirtschaft geschieht das Gegenteil. Beim Austausch mit Ärmeren erzielen Reichere aufgrund der Vermögensunterschiede einen Vermögenszuwachs. Sie profitieren von der höheren Bedürftigkeit der Ärmeren. Bedürftigkeit verringert die Aussicht, am Markt zu reüssieren, wie obiges Beispiel verdeutlicht.
Das Prinzip der Ebenmäßigkeit entspricht also demokratischen Grundsätzen, und daher findet es sich auch in gängigen Rechtsvorstellungen wieder. In Deutschland ist ein Vertrag, der eine Notlage ausnutzt, bei dem Wucher betrieben wird, nicht gesetzmäßig (§§ 138 BGB). Ein Austausch, dem beide Parteien zugestimmt haben, wird im Nachhinein für ungültig erklärt. Das zeugt von einem Rechtsempfinden, das die unterschiedlichen Voraussetzungen von Vertragsparteien und deren Einfluss auf das Ergebnis berücksichtigt. Noch weiter – und nicht im Einklang mit dem Prinzip der Ebenmäßigkeit – geht die jüdische, christliche und muslimische Tradition, die Zinsen ablehnt. Denn auch in einem demokratisch gestalteten Markt muss es Zinsen geben. Schließlich soll es den Menschen frei stehen, ob sie etwas hier und jetzt oder lieber später und dafür mit Zuwächsen haben wollen. Doch je mehr sich der Zins Vermögens- und damit Machtunterschiede zunutze macht, desto undemokratischer wird er und bedarf eines Ausgleichs. Als Drittes sei an die klassenkämpferische Gegenüberstellung von Arbeit und Kapital, die Ablehnung von Ausbeutung und Manchesterkapitalismus erinnert. Der demokratische Markt teilt die Ablehnung, doch wird das Anliegen anders verankert und zugleich verallgemeinert. So ist die Grundlage des demokratischen Marktes immer der freie Markt. Und die Ebenmäßigkeit bezieht sich dabei auf jede Art von Austausch, unabhängig davon, wer gerade Kapital anlegt oder arbeitet. In allen drei Beispielen zeigen sich also neben Gemeinsamkeiten auch Unterschiede zur Idee eines ebenmäßigen Marktes.
Doch bleibt es nicht so, dass der Manchesterkapitalismus schon lange vergangen ist, die Marktwirtschaft unvergleichliche Erfolge aufzuweisen hat? Und überwiegt damit nicht folgender Einwand gegen die Ebenmäßigkeit? Dem Bedürftigen wird durch den Austausch, ob ungleich oder nicht, geholfen – seine Situation verbessert sich. Die Antwort darauf lautet: Das ist richtig. Nur würde dem Bedürftigen noch mehr geholfen, wenn er am Wachstum, das der Vermögende dank seiner Bedürftigkeit erzielt, so wie der Vermögende teilhaben könnte. Anders gesagt: ein freier Austausch ist mit Sicherheit besser als kein Austausch. Aber noch besser und demokratischer ist ein freier Austausch, der ebenmäßig ist. Und tatsächlich ließe sich einem solchen Austausch schon jetzt, etwa mit Hilfe einer im Nachhinein, am Jahresende erhobenen Ausgleichsumlage näher kommen.
Bernhard Christoph
- Frankfurter Allgemeine Zeitung/Christian Bayer: Vermögen für alle, 28.08.2023, Nr. 199, S. 16. Die zugrundeliegende Studie findet sich auch auf: https://www.socialpolitik.de/de/vermoegen-fuer-alle